Seminare / Inhouse-Schulungen
Weitere Erläuterungen der einzelnen Leistungsfelder:
Zu 1. Führungskräfteseminare
Das Führungskräfteseminar umfasst den Wissenstransfer welche Verantwortlichkeiten im Bereich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf die Führungskraft zukommt. Die gesetzlichen Grundlagen und die arbeitsrechtlichen Folgen im Bezug auf die unterzeichnete Pflichtenübertragung wird erläutert und die daraus resultierenden Aufgaben, Verantwortungen und Kontrollfunktionen im Bereich Arbeitsschutzes behandelt.
Zu 2. Ausbildung und / oder Auffrischung der Sicherheitsbeauftragten
Gesetzlicher Hintergrund: Sicherheitsbeauftragte sind Multiplikatoren zwischen den Mitarbeitern und dem Unternehmer. Die Ermittlung, ob Ihr Unternehmen einen oder sogar mehrere Sicherheitsbeauftragten braucht wird an folgenden Faktoren ermittelt:
Im ASA (Arbeitsschutzausschuss) kann die Anzahl der benötigten Sicherheitsbeauftragten diskutiert oder branchenspezifische Empfehlungen der Unfallversicherungen herangezogen werden.
Nach Rücksprache und Zustimmung der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft (VBG; BGW; BGHW u.v.m) kann die Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten mit einem individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Themengebiet angeboten werden.
Die Auffrischung der Sicherheitsbeauftragten sollte regelmäßig erfolgen, es wird alle fünf Jahre empfohlen, um auch in den Erfahrungsaustausch untereinander zu gehen und Änderungen in den Gesetzen, sowie Verordnungen zu erfahren. Ein interner Erfahrungsaustausch, der eigenen Sicherheitsbeauftragten hat sich als sehr positiv herausgestellt. Unter Kollegen werden die Erfolgs- und Misserfolgsstrategien zur Bewältigung von Problemen diskutiert und bewertet.
Weitere Seminarthemen sind individuell anzufragen.